Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
Pilotcamps der Elite Hockey Academy Europe

Stand: 18.06.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an den von der Elite Hockey Academy Europe (EHA Europe) – UG in Gründung veranstalteten Pilotcamps für die Altersklassen U17 und U19, die am 11. und 12.07.2026 stattfinden. Sie gelten ausschließlich für diese Pilotcamps und für die hierzu erfolgenden Voranmeldungen, Registrierungen und Buchungen.

Weitere Leistungen wie Rent a Coach, Coach to Coach, Events, Online-Workshops, E-Learning-Angebote oder sonstige Zusatzleistungen sind von diesen AGB noch nicht erfasst und werden in späteren, gesonderten Bedingungen geregelt.

1. Vertragspartner und Anwendungsbereich

Vertragspartner des Teilnehmenden bzw. des gesetzlichen Vertreters ist die
Elite Hockey Academy Europe (EHA Europe) – UG in Gründung,
Icehouse Eppelheim, Rudolf-Diesel-Straße 20, 69214 Eppelheim, Deutschland,
E-Mail: info@eha-europe.com.

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen EHA Europe und den Teilnehmenden sowie – bei minderjährigen Teilnehmenden – deren gesetzlichen Vertretern.

Mit der Anmeldung zu einem Pilotcamp erkennt der Teilnehmende bzw. der gesetzliche Vertreter diese AGB als verbindlich an.

2. Leistungsgegenstand

EHA Europe veranstaltet im Rahmen dieser Pilotphase Eishockey-Camps mit On-Ice-
und Off-Ice-Trainingsinhalten für die Altersklassen U17 und U19. Der genaue Inhalt, Ort, zeitliche Ablauf, Teilnahmevoraussetzungen, Preis, Leistungsumfang und etwaige besondere Bedingungen ergeben sich jeweils aus der jeweiligen Campbeschreibung auf der Website oder aus der im Buchungsprozess veröffentlichten Leistungsbeschreibung.

Die Campteilnahme umfasst in der Regel die im jeweiligen Angebot ausdrücklich benannten Trainings-, Betreuungs- und Organisationsleistungen. Nicht umfasst sind Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Campbeschreibung genannt sind, insbesondere Reise-, Anreise-, Verpflegungs-, Versicherungs- oder Übernachtungskosten, sofern diese nicht ausdrücklich als Bestandteil des Angebots ausgewiesen werden.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einem Camp erfolgt über das auf der Website eingesetzte Registrierungs- bzw. Buchungssystem oder – in der Übergangsphase – über die vorläufige Voranmeldung/Registrierung. Die Voranmeldung dient zunächst der Platzreservierung und organisatorischen Planung und stellt im Übergang nicht zwingend bereits die endgültige, kostenpflichtige Buchung dar, sofern dies im jeweiligen Prozess ausdrücklich anders bezeichnet wird.

Ein verbindlicher Vertrag über die kostenpflichtige Campteilnahme kommt erst zustande, wenn EHA Europe die Anmeldung ausdrücklich bestätigt oder der Buchungsvorgang im finalen System als verbindlich freigeschaltet ist und die Anmeldung durch den Teilnehmenden bzw. den gesetzlichen Vertreter abgeschlossen wurde. EHA Europe ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei Ausschöpfung der Kapazitäten oder bei fehlenden Teilnahmevoraussetzungen.

Bei minderjährigen Teilnehmenden darf die Anmeldung nur durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen oder mit dessen ausdrücklicher Zustimmung. Der anmeldende gesetzliche Vertreter versichert, zur Anmeldung berechtigt zu sein.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmende die in der jeweiligen Campbeschreibung genannten Alters-, Leistungs- und sonstigen Voraussetzungen erfüllt. EHA Europe behält sich vor, im Einzelfall die Teilnahme abzulehnen oder zu beenden, wenn der Teilnehmende die Anforderungen des Camps nicht erfüllt oder das sichere und ordnungsgemäße Durchführen des Camps beeinträchtigt wäre.

Die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Teilnehmender versichern mit der Anmeldung, dass der Teilnehmende gesundheitlich in der Lage ist, an den angebotenen sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Vorerkrankungen, Allergien, Verletzungen, Medikamente oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen sind EHA Europe vor Campbeginn vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die jeweils gültigen Camppreise ergeben sich aus der aktuellen Campbeschreibung bzw. dem Buchungsangebot. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro.

Im Rahmen der Pilotphase erfolgt die Zahlung zunächst nach der jeweils kommunizierten Verfahrensweise, insbesondere nach Freischaltung der finalen Zahlungsabwicklung über Stripe oder – solange diese noch nicht aktiv ist – auf gesonderte Zahlungsaufforderung per E-Mail oder über das Buchungssystem. Die Zahlung ist, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, sofort nach Erhalt der Rechnung oder Zahlungsaufforderung ohne Abzug fällig.

EHA Europe ist berechtigt, die Teilnahme vom rechtzeitigen Eingang der vollständigen Zahlung abhängig zu machen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann EHA Europe den Platz anderweitig vergeben.

6. Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnehmer

Eine Stornierung durch den Teilnehmenden bzw. den gesetzlichen Vertreter ist grundsätzlich möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zugang der Stornierungserklärung bei EHA Europe. Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen.

Im Fall einer Stornierung fallen pauschalierte Aufwendungen an, weil EHA Europe die Plätze, Trainerplanung, Sportstätten, Organisationsleistungen und weitere vorbereitende Kosten im Vorfeld bindend kalkulieren muss. Die Stornopauschalen betragen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde:

– bis 7 Tage vor Campbeginn: 5 % des Teilnahmebetrags,
– ab 6 Tage bis 3 Tage vor Campbeginn: 50 % des Teilnahmebetrags,
– ab 2 Tage vor Campbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmebetrags.

Dem Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass EHA Europe kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. EHA Europe bleibt umgekehrt berechtigt, einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen.

Wird rechtzeitig ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt, kann EHA Europe nach vorheriger Prüfung und Zustimmung auf die Stornopauschale verzichten oder diese reduzieren, sofern der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die organisatorische Umsetzung möglich ist.

Bei nachgewiesener schwerer Verletzung oder akuter Erkrankung, die eine Teilnahme objektiv unmöglich macht, kann EHA Europe nach eigenem Ermessen eine Gutschrift für ein späteres Camp oder eine teilweise bzw. vollständige Rückerstattung gewähren. Ein Anspruch hierauf besteht nur, soweit dies gesetzlich zwingend oder ausdrücklich vereinbart ist.

7. Ausfall, Absage und höhere Gewalt

Muss ein Camp aus Gründen abgesagt oder wesentlich verändert werden, die EHA Europe nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken, außergewöhnlichen Witterungsbedingungen, Ausfall der Sportstätte oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, ist EHA Europe berechtigt, das Camp abzusagen, zu verschieben oder in zumutbarer Weise anzupassen.

Im Fall der Absage durch EHA Europe wird dem Teilnehmenden nach Wahl von EHA Europe entweder der gezahlte Teilnahmebetrag ganz oder teilweise erstattet oder ein Gutschein für ein späteres Camp angeboten, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8. Pflichten der Teilnehmenden und der gesetzlichen Vertreter

Die Teilnehmenden und – bei Minderjährigen – deren gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, EHA Europe alle relevanten Informationen mitzuteilen, die für eine sichere und sachgerechte Durchführung des Camps erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen, Allergien, Verletzungen, Medikamenteneinnahmen, Notfallkontakte und sonstige besondere Umstände.

Minderjährige Teilnehmende dürfen nur teilnehmen, wenn eine aktuelle Krankenversicherung besteht und der gesetzliche Vertreter die Teilnahme freigibt. EHA Europe empfiehlt, dass die Teilnehmenden während des Camps einen Nachweis über die Krankenversicherung beziehungsweise die Krankenversicherungskarte mitführen. Etwaige zusätzliche Versicherungen, insbesondere Unfall-, Haftpflicht- oder Reiseversicherungen, liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden bzw. der gesetzlichen Vertreter.

Die Teilnehmenden haben die für Eishockey-Camps erforderliche, vollständige und funktionsfähige, altersgerechte Schutzausrüstung zu tragen und mitzubringen. Dazu gehören insbesondere Schlittschuhe in ordnungsgemäßem und geschliffenem Zustand, Schläger, Schutzausrüstung und sonstige vom Veranstalter vorgegebene Ausrüstungsteile. EHA Europe kann die Teilnahme verweigern, wenn die Ausrüstung unzureichend oder sicherheitsgefährdend ist.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, pünktlich zu erscheinen, Anweisungen der Trainer, Coaches und Betreuer zu befolgen, die Hausordnung der Sportstätte einzuhalten und das ordnungsgemäße Miteinander im Camp zu gewährleisten. Störungen des Campbetriebs, unsportliches Verhalten, Gefährdung anderer Teilnehmender oder Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen können zum Ausschluss vom Camp führen. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch von EHA Europe grundsätzlich bestehen.

Bei den Pilotcamps U17 und U19 erfolgt die An- und Abreise eigenverantwortlich, sofern in der jeweiligen Campbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Eine Aufsichtspflicht von EHA Europe beginnt und endet ausschließlich innerhalb der jeweils kommunizierten Campzeiten und der dort festgelegten Organisationsbereiche. Außerhalb dieser Zeiten verbleibt die Aufsichtspflicht bei den gesetzlichen Vertretern bzw. den volljährigen Teilnehmenden.

Verlässt ein minderjähriger Teilnehmender während der Campzeiten die Veranstaltung eigenmächtig oder mit Zustimmung eines Dritten, so ist EHA Europe unverzüglich zu informieren. Ein vorzeitiges Verlassen des Camps bedarf bei Minderjährigen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und der Kenntnis von EHA Europe.

Soweit Camps künftig mit Übernachtung angeboten werden, gelten ergänzende Regeln zur Aufsicht, Zimmerbelegung, Nachtruhe, Hausordnung und Erreichbarkeit; in diesem Fall werden die jeweiligen Besonderheiten im Angebot und in ergänzenden Teilnahmebedingungen geregelt.

9. Haftung

EHA Europe haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EHA Europe, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haftet EHA Europe nach den gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

EHA Europe haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Teilnehmende gegen Anweisungen, Sicherheitsregeln oder die Hausordnung verstoßen oder ihre Mitwirkungspflichten verletzen. Für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen, Ausrüstung und persönliche Gegenstände übernimmt EHA Europe keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter haften für Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursachen. Bei Sachschäden an Einrichtungen, Sportgeräten oder Inventar, die durch den Teilnehmenden verursacht werden, haftet grundsätzlich der Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, eine ausreichende private Haftpflichtversicherung zu unterhalten.

Eine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Ausrüstung, Kleidung, Wertsachen oder sonstigen persönlichen Gegenständen ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von EHA Europe beruht.

Die Teilnahme an einem Eishockeycamp der EHA Europe erfolgt in Kenntnis der besonderen Risiken eines physisch und dynamisch geprägten Kontaktsports auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Den Teilnehmenden und – bei minderjährigen Teilnehmenden – deren gesetzlichen Vertretern ist bewusst, dass es trotz sorgfältiger Anleitung, Sicherheitsvorkehrungen und Aufsicht jederzeit zu sporttypischen Verletzungen, Kollisionen, Stürzen, Schlägen, Prellungen, Verstauchungen, Materialschäden oder sonstigen Unfallereignissen kommen kann.

EHA Europe übernimmt keine Haftung für solche typischen, dem Eishockeysport innewohnenden Risiken, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EHA Europe, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Im Rahmen der Camps können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden. Diese Aufnahmen dienen insbesondere der Dokumentation, der Öffentlichkeitsarbeit, der Darstellung auf der Website sowie der Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen von EHA Europe.

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass Bild-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen der Teilnehmende im Rahmen des Camps erkennbar ist, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung von EHA Europe genutzt werden dürfen, soweit dem keine zwingenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf hat jedoch keinen Einfluss auf bereits vor dem Widerruf rechtmäßig erfolgte Veröffentlichungen. Sofern im Einzelfall eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese zusätzlich im Anmeldeprozess oder in einem separaten Einwilligungsformular eingeholt.

Teilnehmende, die nicht fotografiert oder gefilmt werden sollen, haben dies vor Campbeginn ausdrücklich mitzuteilen. EHA Europe wird dann im Rahmen des organisatorisch Zumutbaren darauf Rücksicht nehmen.

11. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Sämtliche von EHA Europe bereitgestellten Trainingskonzepte, Unterlagen, Präsentationen, Abläufe, Grafiken, Texte, Logos, Bildmaterialien und sonstige Inhalte sind – soweit rechtlich schutzfähig – urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EHA Europe nicht gestattet.

Die Teilnehmenden erhalten an etwaigen Unterlagen und Inhalten ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch im Rahmen des jeweiligen Camps, sofern nichts anderes vereinbart wird.

12. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung der Camps erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von EHA Europe. Diese ist auf der Website abrufbar und Bestandteil der Informationspflichten im Zusammenhang mit der Anmeldung.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzliche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

EHA Europe ist berechtigt, diese AGB für künftige Buchungen zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar bleibt. Für bereits bestätigte Buchungen gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.